unterhalt *angst hab*

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Madmauselle
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Registriert: Mo 31. Jul 2006, 11:37

Re: *stricknehm* unterhalt die 3.

Beitrag von Madmauselle »

cheffe_0815 hat geschrieben:also wir waren heute beim anwalt,wegen des unterhaltes .
fakt ist mein mann muss 750.- + 100 .- ab dem 1.7.2006 zahlen.bis das oberlandesgericht etwas anderes entscheidet.
wir haben bevor wir das schreiben erhalten haben einen neuen mietvertrag unterschrieben ( haben ja zuwachs bekommen ) müssten dort 1325.- halbe kaution und volle miete zahlen.und das für 2 monate. jetzt haben wir versucht 2 monate lang den unterhalt auszusetzen ,aber nix zu machen.die km lässt sich auf nix ein,selbst in anbetracht der tatsache das wir der tochter das gefühl geben wollen bei uns anzukommen. wir können bei uns noch nicht einmal möbel für das kind stellen. wir müssen erst welche kaufen.das ist der km alles egal.
Hallo,

wie kommt der Anwalt auf die 750 + 100 €? Zahlt die Ex deines Mannes Unterhalt für das bei euch lebende Kind?
Hast Du einkommen (ausser Erziehungsgeld)?

Fakt ist, da ihr verheiratet seit, bekommt ihr keinen Unterhaltsvorschuss. Wenn die Mutter für das Kind keinen Unterhalt zahlt, muss dein Mann zwar für das bei ihr lebende Kind zahlen, kann aber für das bei euch lebenden Kind einen Betrag von dem doppelten Mindestsatz nach der Düsseldorfer Tabelle geltend machen.

Sein Selbsbehalt (wenn arbeitend im Westen 890 €) muss ihm verbleiben. Gekürzt werden kann der SB nur, wenn du einkommen hat. weiter muss hier der Unterhalt für euer gemeinsames Kind berücksichtigt werden. Auch dir gegenüber ist er zu Unterhalt verpflichtet. Aufgrund des Kindes bei der Mutter, ist der KM ein teilzeitjob zuzumuten. Falls sie nicht arbeitet, muss sie mindestens 20-30 Bewerbungen monatlich vorlegen! Sie unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, da Kind minderjährig. Sollte sie keine Bemühungen nachweisen können, kannihr ein fiktives Einkommen angerechnt werden.

Auch wird der Steuerklassenvorteil nur beim Kindesunterhalt berückrichtigt.

Stell Deine Fragen doch nochmal bei http://www.zweitfrauen.de. Hier findest Du Frauen, die mit einem "gebrauchten" Mann zusammen sind. Auch fachlichen Rat und eine Menge Urteile für Zweitfamilien findest Du hier.

Euer anwalt ist ehrlich gesagt eine Lusche....warum hat er keinen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt? Auch muss sofort eine Abänderungsklage eingereicht werden. Geh zum Amtsgericht und lass Dir einen Beratungshilfeschein geben! Damit suchst Du einen Anwalt für Familienrecht möglichst spezialisiert auf Unterhaltsrecht. Für alles, was der Anwalt aussergerichtlich macht, zahlt ihr max. 10 Euro. Für die gerichtliche Auseinandersetzung PKH beantragen!


Grüsse Madmauselle
Madmauselle
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Re: *stricknehm* unterhalt die 3.

Beitrag von Madmauselle »

Hallo nochmal,

habe grade gesehen, dass Viola tricolor dir auch schon den Tipp mit unserem Verein (vafk.de) bzw. unserem eigenen Bereich (Zweitfrauen) gegeben hat.

Bei den Zweitfauen ist die Nummer von Ingrid Schumacher hinterlegt. Sie ist Tag und Nacht erreichbar, besonders, wenn es brennt.

Meine Nummer kannst du dort unter Leny1974 finden, ich bin für die Zwangsvollstreckung "zuständig" bzw. für alles, was das ALG II betrifft.

Dies wäre vielleicht für euch auch noch eine Möglichkeit. Da ihr mit deinem Mann eine Bedarfgemeinschaft bildet, und das Einkommen deines Mannes aufgrund der Unterhaltspflichten deines Mannes nicht reicht, habt ihr möglichweise einen Anspruch auf ALG II.

Nochmals Grüsse

Madmauselle
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