unterhalt *angst hab*
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unterhalt *angst hab*
hallo,
ich hab da ein riesiges problem.
und zwar hab ich einen mann der ex frau und 2 kinder hat .
das eine kind lebt bei uns und eines bei der km .
ich selber habe auch ein kind in die ehe gebracht.
so weit so gut.
nun haben wir post vom gericht bekommen .wir sollen unterhalt bis zum selbstbehalt bezahlen.und das rückwirkend für 1 jahr.
wie leben wir dann??
zählt die neue familie denn gar nicht?
das scheint unser finanzieller untergang zu sein.
wer hat damit erfahrung?
ich hab da ein riesiges problem.
und zwar hab ich einen mann der ex frau und 2 kinder hat .
das eine kind lebt bei uns und eines bei der km .
ich selber habe auch ein kind in die ehe gebracht.
so weit so gut.
nun haben wir post vom gericht bekommen .wir sollen unterhalt bis zum selbstbehalt bezahlen.und das rückwirkend für 1 jahr.
wie leben wir dann??
zählt die neue familie denn gar nicht?
das scheint unser finanzieller untergang zu sein.
wer hat damit erfahrung?
- Thomas Gerling-Nörenberg
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Antwort
Hallo,
soweit meine rechtlichen Kenntnisse aktuell sind, sind die Eltern an erster Stelle für die leiblichen Kinder unterhaltsverpflichtet. Erst danach kommen die Ehepartner. Lebt ein Kind von Ihrem Lebenspartner in Ihrer Lebensgemeinschaft und eins bei der leiblichen Mutter, kommt es meiner Meinung nach auf das Alter des Kindes an. Ist das Kind, dass bei der "Ex" lebt, über 12 Jahre alt, ist der Kindesmutter zuzumuten, zumindest selber einen Teil des Unterhaltes beizutragen. - Aber hunderprozentig kann ich das nicht sagen.
Sind Sie nicht mit ihrem jetzigen Partner verheiratet, hat er für Ihr Kind auch keine Unterhaltsverpflichtung - es ja auch nicht sein leibliches Kind, oder.
Vielleicht gibt es auch noch andere, die in diesem rechtlichen Bereich Kenntnisse besitzen.
Lieben Gruß
Thomas Gerling-Nörenberg
soweit meine rechtlichen Kenntnisse aktuell sind, sind die Eltern an erster Stelle für die leiblichen Kinder unterhaltsverpflichtet. Erst danach kommen die Ehepartner. Lebt ein Kind von Ihrem Lebenspartner in Ihrer Lebensgemeinschaft und eins bei der leiblichen Mutter, kommt es meiner Meinung nach auf das Alter des Kindes an. Ist das Kind, dass bei der "Ex" lebt, über 12 Jahre alt, ist der Kindesmutter zuzumuten, zumindest selber einen Teil des Unterhaltes beizutragen. - Aber hunderprozentig kann ich das nicht sagen.
Sind Sie nicht mit ihrem jetzigen Partner verheiratet, hat er für Ihr Kind auch keine Unterhaltsverpflichtung - es ja auch nicht sein leibliches Kind, oder.
Vielleicht gibt es auch noch andere, die in diesem rechtlichen Bereich Kenntnisse besitzen.
Lieben Gruß
Thomas Gerling-Nörenberg
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Re: unterhalt *angst hab*
das kind welches bei der mutter lebt ist 12 jahre alt und das kind das bei uns lebt ist 9 jahre alt.
wir sind seid november 2005 verheiratet und ich habe 1 kind mit in die ehe gebracht dieses ist 12 jahre alt.
die ex frau meines mannes droht mit lohnpfändung ,wir haben aber erst heute den bescheid bekommen.
kann sie so schnell reagieren?
wir sind seid november 2005 verheiratet und ich habe 1 kind mit in die ehe gebracht dieses ist 12 jahre alt.
die ex frau meines mannes droht mit lohnpfändung ,wir haben aber erst heute den bescheid bekommen.
kann sie so schnell reagieren?
- Thomas Gerling-Nörenberg
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Antwort an cheffe
Hallo,
ich kann natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft geben, könnte aber am Montag mal einen Freund von mir fragen, der auf diesem Gebiet Experte ist. - Soweit ich weiß, gibt es seit ca. einem 1/2 Jahr eine verbesserte Rechtssprechung bzgl. der Kinder und der 2.Frauen... - da bin ich mir aber nicht sicher.
Auf jeden Fall sollten Sie, bevor Sie und Ihr Ehemann handeln, eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, denn das Geld was mal bezahlt ist, erhält man so schnell nicht wieder.
Also, nicht aufgeben und Unterstützung holen ...
ich kann natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft geben, könnte aber am Montag mal einen Freund von mir fragen, der auf diesem Gebiet Experte ist. - Soweit ich weiß, gibt es seit ca. einem 1/2 Jahr eine verbesserte Rechtssprechung bzgl. der Kinder und der 2.Frauen... - da bin ich mir aber nicht sicher.
Auf jeden Fall sollten Sie, bevor Sie und Ihr Ehemann handeln, eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, denn das Geld was mal bezahlt ist, erhält man so schnell nicht wieder.
Also, nicht aufgeben und Unterstützung holen ...
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Hallo,
Dein Mann ist tatsächlich für sein Kind unterhaltspflichtig. Gibt es einen Titel über den Unterhalt?
Aber: Die Mutter ist für das Kind das bei Euch wohnt unterhaltspflichtig. Da die Kinder in unterschiedliche Gruppen der Düsseldorfer Tabelle fallen, ist der Unterschied etwa 44 Euro.
Es ist jedoch leider nicht so, daß der Unterhalt einfach gegeneinander aufgerechnet wird. Du schreibst ja, daß für Euch eine Mangelfallberechnung vorliegt. Vermutlich wird etwas ähnliches für die Mutter auch der Fall sein. Erschwerend kommt dazu, daß Du als Ehefrau gegenüber Deinem Mann unterhaltsverpflichtet bist, was zur Folge haben kann, daß sein Selbstbehalt niedriger angesetzt werden kann. Auf diese Weise könnte es sein, daß Du indirekt mit für den Unterhalt seines Kindes aufkommen mußt.
Ich würde Euch ganz dringend empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Eine Beratung ist nicht so teuer und lohnt sich bei der verwickelten Rechtslage unbedingt. Vermutlich bekommt ihr eine Beihilfe für die Beratung und auch für einen Prozeß, aber das sagt Euch der Anwalt.
Liebe Grüße und alles Gute, *Viola*
Dein Mann ist tatsächlich für sein Kind unterhaltspflichtig. Gibt es einen Titel über den Unterhalt?
Aber: Die Mutter ist für das Kind das bei Euch wohnt unterhaltspflichtig. Da die Kinder in unterschiedliche Gruppen der Düsseldorfer Tabelle fallen, ist der Unterschied etwa 44 Euro.
Es ist jedoch leider nicht so, daß der Unterhalt einfach gegeneinander aufgerechnet wird. Du schreibst ja, daß für Euch eine Mangelfallberechnung vorliegt. Vermutlich wird etwas ähnliches für die Mutter auch der Fall sein. Erschwerend kommt dazu, daß Du als Ehefrau gegenüber Deinem Mann unterhaltsverpflichtet bist, was zur Folge haben kann, daß sein Selbstbehalt niedriger angesetzt werden kann. Auf diese Weise könnte es sein, daß Du indirekt mit für den Unterhalt seines Kindes aufkommen mußt.
Ich würde Euch ganz dringend empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Eine Beratung ist nicht so teuer und lohnt sich bei der verwickelten Rechtslage unbedingt. Vermutlich bekommt ihr eine Beihilfe für die Beratung und auch für einen Prozeß, aber das sagt Euch der Anwalt.
Liebe Grüße und alles Gute, *Viola*
- Thomas Gerling-Nörenberg
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Unterhalt
Hallo,
ich habe einen Freund von mir gefragt, bzgl. der Unterhaltsverpflichtung Ihres Mannes. Da er mir seiner Exfrau zwei Kinder hat, ist nur der "überfällige" Unterhalt von Kinder ab 12 Jahren = 316 Euro und Kinder unter 12 Jahren = 257 Euro also 59 Euro pro Monat fällig.
Gruß, Thomas Gerling-Nörenberg
ich habe einen Freund von mir gefragt, bzgl. der Unterhaltsverpflichtung Ihres Mannes. Da er mir seiner Exfrau zwei Kinder hat, ist nur der "überfällige" Unterhalt von Kinder ab 12 Jahren = 316 Euro und Kinder unter 12 Jahren = 257 Euro also 59 Euro pro Monat fällig.
Gruß, Thomas Gerling-Nörenberg
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unterhalt
hallo,
danke für die nachfrage bei dem freund.
was heisst es genau ??
ich hab es nicht wirklich verstanden *denk*.
muss er nur 59 .- euro bezahlen?
gruss
danke für die nachfrage bei dem freund.
was heisst es genau ??
ich hab es nicht wirklich verstanden *denk*.
muss er nur 59 .- euro bezahlen?
gruss
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unterhalt
hallo viola,
wir sind aber verheiratet demzufolge hat es eine steuernummer änderung gegeben so die differenz von steuerklasse 1 auf 3 auch der ex ehefrau zugeschrieben wird??
das halbe kind ,welches nicht das kind meines mannes ist sondern meines geht auch zum unterhalt??
wir haben gleich einen termin beim anwalt!!!
lg tanja
wir sind aber verheiratet demzufolge hat es eine steuernummer änderung gegeben so die differenz von steuerklasse 1 auf 3 auch der ex ehefrau zugeschrieben wird??
das halbe kind ,welches nicht das kind meines mannes ist sondern meines geht auch zum unterhalt??
wir haben gleich einen termin beim anwalt!!!
lg tanja
- Thomas Gerling-Nörenberg
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Antwort an cheffe
Hallo,
ja, da Ihr Ehemann ein Kind bei sich, das andere bei der leiblichen Mutter lebt, findet ein Ausgleich statt. Nur das "überzählige" Geld, also 59 Euro muß Ihr Ehemann seiner Exfrau für sein Kind bezahlen, da es 12 Jahre alt ist. - Wie ist es mit dem Kindergeld? Auch das steht nur dem zu, in dessen Haushalt das Kind lebt.
lg,
Thomas Gerling-Nörenberg
ja, da Ihr Ehemann ein Kind bei sich, das andere bei der leiblichen Mutter lebt, findet ein Ausgleich statt. Nur das "überzählige" Geld, also 59 Euro muß Ihr Ehemann seiner Exfrau für sein Kind bezahlen, da es 12 Jahre alt ist. - Wie ist es mit dem Kindergeld? Auch das steht nur dem zu, in dessen Haushalt das Kind lebt.
lg,
Thomas Gerling-Nörenberg
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unterhalt *angst hab*
danke schön,das hat mir sehr geholfen
- Thomas Gerling-Nörenberg
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unterhalt *angst hab*
danke,ich werde nachher berichten wie es gelaufen ist
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*stricknehm* unterhalt die 3.
also wir waren heute beim anwalt,wegen des unterhaltes .
fakt ist mein mann muss 750.- + 100 .- ab dem 1.7.2006 zahlen.bis das oberlandesgericht etwas anderes entscheidet.
wir haben bevor wir das schreiben erhalten haben einen neuen mietvertrag unterschrieben ( haben ja zuwachs bekommen ) müssten dort 1325.- halbe kaution und volle miete zahlen.und das für 2 monate. jetzt haben wir versucht 2 monate lang den unterhalt auszusetzen ,aber nix zu machen.die km lässt sich auf nix ein,selbst in anbetracht der tatsache das wir der tochter das gefühl geben wollen bei uns anzukommen. wir können bei uns noch nicht einmal möbel für das kind stellen. wir müssen erst welche kaufen.das ist der km alles egal.
ach ja der anwalt sagte mein mann hätte sich vorher überlegen müssen seine tochter zu nehmen ,dann müssten wir nicht umziehen.
wer kennt sowas und kann mir nen tipp geben?
fakt ist mein mann muss 750.- + 100 .- ab dem 1.7.2006 zahlen.bis das oberlandesgericht etwas anderes entscheidet.
wir haben bevor wir das schreiben erhalten haben einen neuen mietvertrag unterschrieben ( haben ja zuwachs bekommen ) müssten dort 1325.- halbe kaution und volle miete zahlen.und das für 2 monate. jetzt haben wir versucht 2 monate lang den unterhalt auszusetzen ,aber nix zu machen.die km lässt sich auf nix ein,selbst in anbetracht der tatsache das wir der tochter das gefühl geben wollen bei uns anzukommen. wir können bei uns noch nicht einmal möbel für das kind stellen. wir müssen erst welche kaufen.das ist der km alles egal.
ach ja der anwalt sagte mein mann hätte sich vorher überlegen müssen seine tochter zu nehmen ,dann müssten wir nicht umziehen.
wer kennt sowas und kann mir nen tipp geben?
- Thomas Gerling-Nörenberg
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Antwort an cheffe
das ist ja hart für Sie beide...
Wenn das Verfahren schon vor dem OLG angelangt ist, ist ja schon mal eine Beschwerde beim AG erfolgt, oder?
Ich hoffe für Sie, das die Entscheidung schnell und positiv ausgeht.
Erfahrung habe ich allerdings mit Unterhaltsklagen nicht.
Die Aussage des Anwaltes, vorher den Umzug der Tochter zu "überlegen" ist ja wohl menschlich wenig nachzuvollziehen. Da kann ich den Vater gut verstehen, wenn er möchte, dass seine Tochter bei ihm lebt und natürlich auch bei Ihnen.
Trotzdem wünsche ich Ihnen weiterhin Kraft, positiv Ihren familiären Weg zu verfolgen. Falls Sie noch pädagogischen Rat benötigen, kann ich Ihnen gern weiterhelfen.
LG, Thomas Gerling-Nörenberg und Gruß auch an Ihren Ehemann...
Wenn das Verfahren schon vor dem OLG angelangt ist, ist ja schon mal eine Beschwerde beim AG erfolgt, oder?
Ich hoffe für Sie, das die Entscheidung schnell und positiv ausgeht.
Erfahrung habe ich allerdings mit Unterhaltsklagen nicht.
Die Aussage des Anwaltes, vorher den Umzug der Tochter zu "überlegen" ist ja wohl menschlich wenig nachzuvollziehen. Da kann ich den Vater gut verstehen, wenn er möchte, dass seine Tochter bei ihm lebt und natürlich auch bei Ihnen.
Trotzdem wünsche ich Ihnen weiterhin Kraft, positiv Ihren familiären Weg zu verfolgen. Falls Sie noch pädagogischen Rat benötigen, kann ich Ihnen gern weiterhelfen.
LG, Thomas Gerling-Nörenberg und Gruß auch an Ihren Ehemann...
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- Registriert: Fr 16. Jun 2006, 11:01
Entschuldige, wenn ich mich auch nochmal kurz einmische. Aber: Kinderunterhalt wird nicht automatisch gegeneinander aufgerechnet, wenn ein Kind beim Vater und das andere bei der Mutter lebt. Jedes Elternteil muß den Unterhalt nach seinen finanziellen Verhältnissen an den anderen zahlen. Wenn jetzt die Mutter unverschuldet kein Einkommen hat (zum Beispiel unverschuldet arbeitslos, aber nachweißlich auf Arbeitssuche, oder auch aufgrund einer Behinderung nicht arbeitsfähig) muß sie unter Umständen nichts bezahlen, der Vater (wenn er ein entsprechendes Einkommen hat) muß jedoch den vollen Unterhalt für das Kind das bei der Mutter ist bezahlen.
Der Vater kann in so einem Fall versuchen einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zu bekommen.
Eine ganz andere Frage ist, welche Steuervorteile aufgrund Eures Status als Verheiratete mit in die Unterhaltsberechnung einfließen. Das ist eine Fragestellung zu der ihr Euren Anwalt befragen müßt. Meines Wissens gibt es dazu unterschiedliche Urteile.
Ich kann Deinem Mann empfehlen sich beim VafK Hilfe zu holfen (http://www.vafk.de). Die haben ein sehr reges Forum und auch eine Seite für "Zweitfrauen".
Grüße, *Viola*
Der Vater kann in so einem Fall versuchen einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zu bekommen.
Eine ganz andere Frage ist, welche Steuervorteile aufgrund Eures Status als Verheiratete mit in die Unterhaltsberechnung einfließen. Das ist eine Fragestellung zu der ihr Euren Anwalt befragen müßt. Meines Wissens gibt es dazu unterschiedliche Urteile.
Ich kann Deinem Mann empfehlen sich beim VafK Hilfe zu holfen (http://www.vafk.de). Die haben ein sehr reges Forum und auch eine Seite für "Zweitfrauen".
Grüße, *Viola*